Med-Jus : LeitfadenMedizin und Recht
Der Rechtsleitfaden für Ärztinnen und Ärzte in der Praxis

Checkliste Meldepflicht Übertragbare Krankheiten (Originaltext)

 Das BAG bestimmt, bei welchen Erregern und Ereignissen eine Meldepflicht besteht. Die entsprechende Liste wird laufend angepasst. Sie enthält Links zu allen notwendigen Formularen und stellt die aktuellen Handlungsanweisungen umfassend zur Verfügung.
 Konsultation der Liste mit den aktuell meldepflichtigen Erregern und Ereignissen mit folgendem Link: Meldepflichtige Infektionskrankheiten
 Klinische Befunde müssen an den kantonsärztlichen Dienst des Wohnorts der betroffenen Person gemeldet werden.
 Epidemiologische Befunde müssen an den kantonsärztlichen Dienst des Kantons, in dem sich die Ärztin oder der Arzt, das Spital oder die öffentliche oder private Institution des Gesundheitswesens befindet, welche die Beobachtung gemacht hat, gemeldet werden.
 Link zur Adressliste der Kantonsärztinnen und -ärzte, die Sie zirka in der Mitte der aufgerufenen Webseite als PDF-Link finden.
 Adresse des kantonsärztlichen Dienstes des Kantons Aargau: Bachstrasse 15, 5001 Aarau, Telefon 062 835 29 60 (Sekretariat) und 062 835 29 65, Mail: kantons-arzt@ag.ch